Kirchen in Bingen

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Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote zu Ihnen passen. Über das Kontaktformular sind wir offen für Ihre Anregungen.

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Informationen zum Wiedereintritt

(c) EKHN

Glaube braucht Gemeinschaft

Christinnen und Christen glauben, dass es sich zu leben lohnt, weil Gott die Menschen liebt. Alleine geht das nicht. Glauben braucht Gemeinschaft. Deshalb ist es wichtig, dass es die Kirche gibt. In der Kirche wird der Glaube weitergegeben an kommenden Generationen – und das nun schon im dritten Jahrtausend.

Gemeinschaft braucht Mitgliedschaft

Ohne Kirche wäre unsere Gesellschaft ärmer. In der Kirche erfahren Menschen, dass es sich zu leben lohnt: in Besuchen, Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung. Werden Sie Mitglied der Evangelischen Kirche!
Wie – lesen Sie einfach weiter.

Das müssen Sie tun:

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin

Soweit es Ihnen möglich ist, bringen Sie bitte

  • einen Nachweis Ihrer Taufe und
  • eine Erklärung über Ihren früheren Kirchenaustritt mit.

Zum Abschluss des Gespräches mit einer Pfarrin oder einem Pfarrer können Sie schriftlich Ihren Eintritt erklären.

Bei Kinder bis zum 14. Lebensjahr tun das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Mit der Bestätigung der Pfarrerin / des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.

Ein Beschluss durch den Kirchenvorstand ist nicht mehr nötig.

Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feierlich dokumentieren, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in die Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können Patin und Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.
  • Sie haben Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.

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